Aufgabe der Bauleitplanung
"Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten."
Die Bauleitpläne sind das zentrale städtebauliche Gestaltungselement der Kommunen; sie sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Meppen ist also zuständig für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne (Kommunale Planungshoheit).
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes verläuft für die Pläne beider Stufen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in den Grundzügen gleichartig.
Stadtplanung | |
Kirchstraße 2 49716 Meppen |