Die Stadt Meppen ruft mit ihrer Klimaschutz-Kampagne ihre Bürger auf, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der energetischen Gebäudesanierung.
Das „Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept für die Stadt Meppen“ wurde mit Ratsbeschluss 2013 verabschiedet. Darin verankert sind die Klimaschutzziele der Stadt Meppen, die unter dem Slogan „20-20-20 bis 2020“ zusammengefasst werden: 20 Prozent weniger CO², 20 Prozent höherer Anteil an erneuerbaren Energien und 20 Prozent Minderung des Primärenergieverbrauchs bis zum Jahr 2020.
Broschüre Klimaschutzoptimierer
Unter dem Motto „Mach mit – werde Klima-Optimierer!“ startet nun die erste Klimaschutz-Kampagne der Stadt Meppen. Im Vordergrund stehen soll dabei die energetische Gebäudesanierung.
„Rund zwei Drittel aller Wohngebäude sind unzureichend oder gar nicht gedämmt. Als erste Maßnahme sollen die Bürger motiviert werden durch energetische Sanierungen ihrer Wohnhäuser, den CO²-Ausstoß zu reduzieren.“ Die Umsetzung scheitere in den meisten Fällen nicht am Wollen, sondern bei der Frage nach dem „Wie?“.
Der erste Schritt einer Gebäudesanierung sollte immer die Gebäudedämmung sein. Diese beginnt häufig bei einfachen Maßnahmen, wie einer Kellerdeckendämmung, und endet beim Austausch der Fenster oder der Dämmung der Außenwände. Handelt es sich in diesem Zusammenhang auch noch um ein denkmalgeschütztes Gebäude, ist fachmännisches Know-how gefragt. Gegenspieler der Gebäudedämmung ist die Anlagentechnik. Hier verbirgt sich nicht nur bei der Heizung selbst weiteres Einsparpotential. Auch bei den Brennstoffarten und Techniken gilt es, Alternativen in Betracht zu ziehen.
Broschüre Leitfaden Ökologisches Bauen
Schon seit vielen Tausend Jahren versucht sich der Mensch vor den Widrigkeiten des Wetters und der Jahreszeiten zu schützen.
Zeigten die frühen Hütten mit Wänden aus Flechtwerk und einer Zwischendämmung aus Gras bereits eine gute Dämmwirkung auf, ging diese bei Bauten aus Stein wieder verloren. Wärme war nur in unmittelbarer Nähe zur Feuerstelle spürbar. Erst in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die erste Norm als Mindestwärmeschutz zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse eingeführt. Energiesparen war damals noch nicht das Ziel dieser Norm.
Erst im Oktober 1977 wurde durch die Einführung der Wärmeschutzverordnung (WSVO) ein Reglement verfasst, wonach sich Planer und Bauaufsichtsbehörden richten konnten. Ständig verbessert und verfeinert wurde dann im Jahr 2002 schließlich aus der 3. WSVO die Energieeinsparverordnung, auch kurz als EnEV bezeichnet. Diese erfährt ebenfalls eine ständige Weiterentwicklung, mit immer strengeren Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
Der Focus liegt nicht nur auf der Verwendung neuester Dämmstoffe und regenerativer Heizungstechniken, sondern auch auf die Verwendung von Baumaterialien aus nachwachsenden, bzw. recycle fähigen Rohstoffen.
Durch die Einbeziehung von Fachplanern ist das Gebäude in Ausgewogenheit zwischen Gestaltung, Nutzungsanforderung, Ökologie und Ökonomie unter dem Aspekt Nachhaltigkeit zu konzipieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei Ihrer Planung unterstützen und helfen, diesen Weitblick zu entwickeln. Denn das sind wir den folgenden Generationen schuldig.
Das Klimaschutzkonzept wird mit seinen Darstellungen zu Energie- und CO 2-Bilanzen ein wichtiges Werkzeug zur Abbildung der Ist-Situation von Energieverbrauch und Treibhausgas-Emissionen in der Stadt Meppen und zudem eine Basis für eine kontinuierliche Erfolgskontrolle des zukünftigen städtischen Handelns auf diesen Gebieten liefern. Und mit seinen Maßnahmevorschlägen und -bewertungen wird es einen systematischen aber dennoch flexiblen Handlungsrahmen für zukünftige Haushaltsjahre bieten.
Broschüre Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien bleiben im Gegensatz zu fossilen Energieträgern kontinuierlich verfügbar, die Nutzung erneuerbarer Energien ist abgesehen von der Energie zur Herstellung und Wartung der Anlagen CO2-frei. Erneuerbare Energien sind Ressourcen, deren Vorräte nicht durch Lagerstätten begrenzt sind, sondern ständig nachgeliefert oder neugebildet werden. Zu ihnen gehören Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie (vgl. Erneuerbare Energien-Gesetz EEG §3 Nr. 3). Die Nutzung erneuerbarer Energien verursacht wesentlich weniger Treibhausgasemissionen als die Nutzung fossiler Rohstoffe. Daher trägt der Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur zur Schonung fossiler Ressourcen und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei, sondern wesentlich auch zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands. Aus erneuerbaren Energien lassen sich sowohl Strom als auch Wärme durch unterschiedliche Techniken herstellen. Die Betrachtung des Bereichs „Potenziale erneuerbarer Energien“ wurde im Rahmen dieses Teilkonzeptes vertieft.
Die nachfolgenden Maßnahmen wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
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Informationen zur Nationale Klimaschutzinitiative
"Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."
Die energieeffiziente Erneuerung der Straßenbeleuchtung fügt sich als ein Baustein von vielen, in die gesamtstädtisch angelegte Klimaschutzinitiative ein.
Im Rahmen der EUP Richtlinie 2005/32/EG (sog. EU-Ökodesign-Verordnung), die im Jahr 2009 Rechtskraft erlangt hat, werden Anforderungen an die Energieeffizienz und die Betriebseigenschaften von Haushaltslampen, aber auch Lampen im tertiären Sektor, somit auch der Straßenbeleuchtung gestellt. Das bedeutet, dass in EU-Ländern Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen und in gewissen Zeiträumen das CE-Zeichen verlieren. Dies betrifft neben dem sog. „Glühlampenverbot“ in großem Umfang auch die Leuchtmittel, die derzeit größtenteils bei der Straßenbeleuchtung verwendet werden.
Hierzu gehören insbesondere die Quecksilberdampf-Hochdruckentladungslampen (HQL) aber auch energieineffiziente Natriumdampflampen (NAV) und Leuchtstofflampen (T8 / TL-D). Diese Leuchtmittel verlieren die CE Kennzeichnung bis spätestens zum Jahr 2015.
In der Stadt Meppen werden ca. 4.900 Straßenleuchten betrieben. Ein Teil der Straßenbeleuchtung ist noch mit HQL- sowie älteren energieineffizienten Leuchtstofflampen ausgerüstet. Somit besteht neben der Umrüstungsnotwendigkeit aus der Ökodesign-Verordnung heraus auch der Erneuerungsbedarf in Folge Überschreitung der technisch wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Um in Hinblick auf die zeitliche Umsetzung entsprechend positioniert zu sein, hat die Stadt Meppen ein Umrüstungskonzept für die energieeffiziente Sanierung der Straßenbeleuchtung erarbeitet. Auf Grundlage dieses Umrüstungskonzeptes erfolgten die Einwerbung von Fördermitteln und die Ausschreibung der Umrüstungsarbeiten. Somit konnte bereits ein großer Teil des Leuchtenbestandes entsprechend erneuert werden.
Grundlage für das Sanierungskonzept bildeten die folgenden Aspekte:
Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass ein Austausch der Leuchtköpfe hier die sinnvollste Sanierungslösung darstellt. Durch optimierte Spiegeloptik, elektronische Vorschaltgeräte, optionale Leistungsreduzierung und der Verwendung von energieeffizienten Leuchtmitteln können die o.a. Ziele des Sanierungskonzeptes am besten umgesetzt werden.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Stadt- und Ortsteilen
Für den Stadtteil „Neustadt / Orde“ konnten im Jahr 2010 Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeworben werden und die Maßnahme wurde im April 2011 abgeschlossen.
Insgesamt handelte es sich im Stadtteil „Neustadt / Orde“ um 350 Leuchten, die umgerüstet wurden. Das Investitionsvolumen betrug ca. 140.000 €.
Nach Umsetzung dieser Maßnahme ergab sich bereits eine Reduzierung der Gesamtanschlussleistung von ca. 110.000 kWh/a und die CO2 – Minderung betrug schon ca. 69 Tonnen pro Jahr.
Für den Stadtteil „Nödike / Kuhweide“ wurde im März 2011 ein weiterer Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung beim BMU gestellt und genehmigt. Hier wurden 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst und insgesamt 199 alten Straßenlaternen mit HQL-Lampen auf energieeffiziente LED – Leuchten umgerüstet.
Erreicht werden konnte mit der Fertigstellung dieser Maßnahme in 2012, die Reduzierung der Gesamtanschlussleistung von ca. 53.500 kWh/a und eine CO2 – Minderung von ca. 32 Tonnen pro Jahr. Das Investitionsvolumen betrug hierfür ca. 125.000 €.
Ohne eine Förderung wurden zudem weitere 60 alte Straßenlaternen mit HQL-Lampen an Hauptverkehrsstraßen mit modernen, energieeffizienten Natriumdampflampen entsprechend des Umrüstungskonzeptes saniert.
Der dritte Umrüstungsabschnitt umfasste den gesamten Stadtteil Esterfeld, den Bereich Schützenhof und Restbereiche der Neustadt.
Für die Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von ca. 405.000 € konnte 2015 eine Festbetragsförderung aus dem Konjunkturprogramm II mit Fördermittel des Bundes eingeworben werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund mit der Maßnahme eine sehr nachhaltige Investition getätigt zu haben.
Die Anschlussleitung sank nach der Umrüstung von insgesamt 957 Leuchten um ca. 254.000 kWh/a. Das entspricht einer CO²-Reduzierung in Höhe von 156 Tonnen pro Jahr. Die Maßnahme konnte im Mai 2016 abgeschlossen werden.
Im vierten Umrüstungsabschnitt , ist die Erneuerung von 1.096 Leuchten in den Stadtteilen Feldkamp, Helter Damm, Schleusengruppe, Altstadt, Nödike, Hasebrink sowie in den ersten drei von dreizehn Ortsteilen, Bokeloh, Rühle und Schwefingen durchgeführt worden.
Für die Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 467.000€ konnten wieder für einen Teil dieser Umrüstung, Fördermittel des Bundesministeriums Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) eingeworben werden.
Die Energieeinsparung nach der Umrüstung sank um ca. 292.000 kWh/a. Das entspricht einer CO²-Reduzierung in Höhe von ca. 174 Tonnen pro Jahr. Die Maßnahme konnte im August 2017 abgeschlossen werden.
Im aktuellen fünften Umrüstungsabschnitt, ist die Erneuerung von weiteren 646 Leuchten vorgesehen. Hier werden die 10 Ortsteile, Groß- und Klein Fullen, Versen, Holthausen, Hüntel, Hemsen, Borken, Apeldorn, Helte und Teglingen auf energieeffiziente Straßenbeleuchtung umgerüstet.
Die Umrüstung von der 646 Leuchten an Wohn- und Anliegerstraßen sollen entsprechend des Umrüstungskonzeptes durch den Austausch der energieineffizienten HQL-Technik gegen energieeffiziente Kofferleuchten mit LED-Technik ersetzt werden. Die Maßnahme, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 280.000€, soll bis voraussichtlich Ende August 2018 abgeschlossen sein.
Die Energieeinsparung wird ca. 242.000 kWh/a betragen. Das entspricht einer CO²-Reduzierung in Höhe von ca. 143 Tonnen pro Jahr.
Die Leistungen werden gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Sanierung der Beleuchtung in städtischen Gebäuden
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Für die Sanierung der Beleuchtung der Anne-Frank-Schule wurde ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 07.11.2019 (Förderkennzeichen 03K011883) wurde der Stadt Meppen für das Projekt eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 16, Kapitel 1602, Titel 68605, in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt.
Inhalt der Fördermaßnahe bei der Anne-Frank-Schule ist der Austausch der vorhandenen Beleuchtung in Klassenzimmern, Gruppenräumen, Kantine, Bürozimmern und Nebenflächen gegen Leuchten in LED-Technik mit Präsenzmeldern.
Das Investitionsvolumen beträgt rd. 42.000 €.
Der Energiebedarf sinkt damit um ca. 17.600 kwh/a, was eine Einsparung um ca. 75 % bedeutet. Die CO2-Minderung beträgt 206,76 Tonnen.
Die Umsetzung erfolgt bis Ende Dezember 2020.
Geh- und Radwege
Der rund 4,4 Kilometer lange, kombinierte Geh- und Radweg im interkommunalen Gewerbegebiet Eurohafen entlang der Straßen Am Rögelberg und Essener Straße wurde im September 2020 freigegeben.
Die Geh- und Radverkehrsanlage wurde in Pflasterbauweise einseitig entlang der Straßen Am Rögelberg, Essener Straße und Im Industriepark gebaut.
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 450.000 Euro.
Beteiligte Firmen: GaLaBau Emsland GmbH & Co KG sowie Augustin Tiefbau und Abbruch GmbH .