Die Förderung für dieses Jahr ist ausgeschöpft.
Als Beitrag zum Klimaschutz fördert die Stadt Meppen die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen pauschal mit 250,- Euro pro Anlage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro für die Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Gleich zu Jahresbeginn war die Resonanz überwältigend - und das Budget schnell ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund wurde das Budget auf 45.000 Euro aufgestockt. Damit können jährlich max. 180 Photovoltaikanlagen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen für im Stadtgebiet Meppen gelegene Immobilien. Gefördert wird maximal eine Anlage pro Antragstellerin und Antragsteller und Wohneinheit.
Nachweisfrist: 12 Monate nach Bewilligung
Mit der Maßnahmenumsetzung darf vor dem Erlass eines Bewilligungsbescheids nicht begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung an Fachbetriebe oder der Kauf einer Anlage.
Rechtsgrundlage bildet die „Richtlinie der Stadt Meppen zur Förderung von Photovoltaikanlagen“ in der Fassung vom 15.12.2022.