Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 13. November 2025 einstimmig beschlossen, die Kommunalwahl (Stadtrat der Stadt Meppen) sowie die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Meppen am Sonntag, 13. September 2026, durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27. September 2026 vorgesehen.
Gleichzeitig werden die Landrätin/der Landrat sowie der Kreistag des Landkreises Emsland gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?Wahlberechtigt sind diejenigen, die am Wahltag
Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Gerichtsurteil), darf nicht wählen.
WählerverzeichnisWählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.
Was ist das Wählerverzeichnis?
In das Wählerverzeichnis der Stadt Meppen sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind.
Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein neues Wählerverzeichnis anzulegen und zu führen. Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.
Vor der Eintragung ist von der Gemeindebehörde zu prüfen, ob die einzutragende Person die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl, also der 02. August 2026. Zwischen dem dritten Tag und dem Tag vor der Wahl ist das Wählerverzeichnis abzuschließen. Es wird am Wahltag dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Dieser ist nicht befugt, darin – abgesehen von Schreibfehlern – Korrekturen vorzunehmen.
Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Spätestens am 23. August 2026 (21. Tag vor der Wahl) informieren die Gemeindebehörden die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 24. - 28. August 2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zu nehmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.
Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindebehörde schriftlich Einspruch einlegen.
Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.
Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?
Um wählen zu können, muss ein Wahlberechtigter ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag (02.08.2026) vor der Wahl.
Wahlbenachrichtigung und BriefwahlWahlbenachrichtigungskarte
Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl an Ihre Meldeadresse, spätestens am 23.08.2026.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kommen Sie dazu einfach mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in das Ihnen zugewiesene Wahllokal. Ob Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie im Bürgerbüro der Stadt Meppen erfragen.
Briefwahl
Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie beantragen.
Dies kann entweder online, schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. einen schriftlichen Antrag oder persönlich im Bürgeramt zu den geltenden Öffnungszeiten erfolgen.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, sodass Sie Ihr Wahlrecht auch ausüben können und beachten Sie dabei auch die Zeit der Postwege.
WahllokaleDie Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.
Achten Sie bitte darauf, dass es im Vergleich zur letzten Wahl zu Änderungen bei den Wahllokalen kommen kann!
Eine Übersicht über die Wahlbezirke und Wahlbereiche finden Sie im Geoportal der Stadt Meppen unter Geoportal - Verschiedenes - Wahlbezirke.
Wahlvorstand - Möchten auch Sie Wahlhelfer*in werden?Falls Sie Interesse haben, bei den Direkt- und Kommunalwahlen am 13. September 2026 sowie einer eventuellen Stichwahl am 27. September 2026 als Wahlhelfer*in zu unterstützen, melden Sie sich gerne über das nachfolgende Formular.
Vielen Dank!
Denn:
Informationen der Nds. Landeswahlleitung für WahlvorschlagsträgerDie nachfolgenden Informationen richten sich an Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen, die mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen – also den Wahlen zu den Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen, der Regionsversammlung sowie den Orts- und Stadtbezirksräten – teilnehmen wollen. Sie greifen zahlreiche Fragestellungen auf, die im Vorfeld dieser Wahlen regelmäßig auftreten.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche Einzelfragen oder denkbare Sonderkonstellationen dargestellt werden können. Die Ausführungen sollen eine erste Orientierung bieten und zentrale Verfahrensschritte erläutern. Für weitergehende oder fallbezogene Fragen stehen die jeweils örtlich zuständigen Wahlleiterinnen und Wahlleiter bei den Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreisen und der Region Hannover gerne zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz im Kommunalwahlkampf für Parteien, Wählergruppen und VerbändeIm Wahlkampf verarbeiten Parteien, Wählergruppen und andere politische Akteure häufig personenbezogene Daten - etwa, um ihre Mitglieder zu informieren oder Wahlwerbung gezielt an bestimmte Wählergruppen zu richten.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat hierzu einen Flyer herausgegeben. Er bündelt die wichtigsten datenschutzrechtlichen Hinweise für Parteien, Wählergruppen und Verbänden - von den allgemeinen Grundsätzen der Datenverarbeitung über den Umgang mit Adressdaten bis hin zu den neuen Anforderungen der "EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Weitere Hinweise zum Datenschutz im Kommunalwahlkampf können Sie der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz entnehmen.