Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet „Gewerbege-biet Sandheimer Straße“ Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a BauGB
Im Meppener Ortsteil Apeldorn gibt es keine Möglichkeiten der Ansiedlung bzw. Erweiterung/Verlagerung ortsansässiger Gewerbebetriebe. Daher soll am südlichen Ortseingang westlich der L61 das Planungsrecht für die Ansiedlung kleinteiliger, einheimischer Gewerbebetriebe sowie ein Mischgebiet geschaffen werden. Die erste öffentliche Auslegung des Be-bauungsplanes Nr. 161 hat in der Zeit vom 16. Januar 2024 bis zum 16. Februar 2024 stattgefunden. Aufgrund der Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Oberflächenentwässerung, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab-gegeben worden sind, ist eine Änderung des Planentwurfes erforderlich, wobei die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.