Stadt Meppen

Grafik eines runden oben links angeknabberten Kekses

Wir haben ein Plätzchen für Dich!

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Unsere Stadt / Aktuelles / Bekanntmachungen/Elektronisches Amtsblatt

Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt Meppen, Baugebiet "Zwischen Markt und Burgstraße"

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Für den Bereich der östlichen Altstadt zwischen Burgstraße, Obergerichtsstraße und Markt wurde im September 1988 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Verwaltungsausschuss wurde der Bebauungsplanentwurf 1991 um eine Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Erdgeschoss erweitert.
Im Geltungsbereich sind für die Altstadt typische kleinmaßstäbliche Gebäude anzutreffen. Zur rechtssicheren Umsetzung der städtebaulichen Ziele bei aktuellen Bauvorhaben und um den kleinteiligen und teilweise historischen Gebäudebestand weiterhin flexibel und langfristig nutzen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren in diesem Quartier weiter zu führen.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.06.2023
zurück
Seitenanfang