Stadt Meppen

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Gemeinsame amtliche Bekanntmachung der Städte Haren (Ems), Haselünne und Meppen, der Gemeinden Geeste und Twist sowie der Samtgemeinde Herzlake über das Bundesmeldegesetz (BMG)

Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, in der zurzeit gültigen Fassung, räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen.

Amtliche Bekanntmachung vom 21.08.2018Letzte Aktualisierung: 22.08.2018
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