© NBank Die Investitionskosten müssen dabei die Wertgrenze von 5.000,- Euro überschreiten. Darüber hinaus muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln. Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware sowie Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (z. B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen und Schulungen zu Hard- und Software.
Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal der NBank. Bei Rückfragen zum Digitalbonus.Niedersachsen steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Meppen zur Verfügung. Ansprechpartner ist Alexander Kassner, Telefon 05931/153-226, E-Mail: a.kassner@meppen.de.