Das Land Niedersachsen stellt zum einen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten, einen Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. Zum anderen werden Kredite zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann, vorgehalten.
In Ergänzung dazu wird der Bund in Kürze ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung stellen. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nbank.de/umrp/t/review/38Z78.3T7G6.3455446921C2F858FCBF933F1FBDF934/ .