In seiner Sitzung am 10.02.2022 hat der Rat der Stadt Meppen eine neue Hauptsatzung beschlossen. Die Hauptsatzung ist am Tag nach der Verkündung im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 9 im Internet unter der Adresse https://www.emsland.de/amtsblatt am 15.02.2022 - somit am 16.02.2022 - in Kraft getreten. Die Veröffentlichung der Hauptsatzung ist zusätzlich im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 1 am 16.02.2022 im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt erfolgt.
Nach § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfolgen Verkündungen und öffentliche sowie ortsübliche Bekanntmachungen ab dem 16.02.2022 im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt.
In seiner Sitzung am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Meppen die Satzung zu 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die Änderungssatzung ist am Tag nach der Verkündung im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen, Ausgabe Nr. 10 vom 09.05.2022, im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt - somit am 10.05.2022 - in Kraft getreten.
Danach erfolgt die Verkündung oder Bekanntmachung auch im Volltext in der Tageszeitung „Meppener Tagespost“, soweit eine Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt und eine Verkündung oder Bekanntmachung im Internet nicht vorgesehen oder nicht ausreichend ist.
Ausdrucke des elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen können während der regulären Öffnungszeiten im Foyer der Stadtverwaltung Meppen, Markt 43, 49716 Meppen, eingesehen werden.
Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse in der Tageszeitung "Meppener Tagespost" hingewiesen (sog. Hinweisbekanntmachung).
Informationen zu Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates sind auch im Ratsinformationssystem der Stadt Meppen zu finden.
Die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Meppen werden in der Regel über die Ausschreibungsplattform „Subreport“ (www.subreport.de) abgewickelt. Eine zusätzliche Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Stadt Meppen unter www.meppen.de/ausschreibungen.
Nr. 14 - Ausgabe am 26.04.2024
Nr. 13 - Ausgabe am 19.04.2024
Nr. 12 - Ausgabe am 09.04.2024
Nr. 11 - Ausgabe am 04.04.2024
Nr. 10 - Ausgabe am 25.03.2024
Nr. 09 - Ausgabe am 14.03.2024
Nr. 08 - Ausgabe am 06.03.2024
Nr. 07 - Ausgabe am 29.02.2024
Nr. 06 - Ausgabe am 19.02.2024
Nr. 05 - Ausgabe am 14.02.2024
Nr. 03 - Ausgabe am 30.01.2024
Nr. 02 - Ausgabe am 25.01.2024
Nr. 01 - Ausgabe am 10.01.2024
Hier finden Sie ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die in der Meppener Tagespost veröffentlicht wurden und sonstige Bekanntmachungen.
29.04.2024
Unsere Stadt
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan Nr. 98 ist seit dem 14.10.1994 rechtskräftig. Die Stadt Meppen plant seit einigen Jahren den Neubau eines Feuerwehrhauses. Als Standort war ursprünglich das Grundstück des vorliegenden Plangebietes nördlich der Nödiker Straße an der B 70 vorgesehen. Hierfür wurden mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Durch den Erwerb des Firmengeländes Westermann am Schützenhof durch die Stadt Meppen ist in der Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort Schützenhof als Vorzugsvariante für den neuen Feuerwehrstandort ausgewählt worden. Das Plangebiet an der Nödiker Straße kann daher einer anderen Nutzung zugeführt werden. Hier ist die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes an der verkehrstechnisch günstig gelegenen Nödiker Straße/B 70 geplant. weiterlesen
26.04.2024
Unsere Stadt
Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet „Gewerbege-biet Sandheimer Straße“ Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a BauGB
Im Meppener Ortsteil Apeldorn gibt es keine Möglichkeiten der Ansiedlung bzw. Erweiterung/Verlagerung ortsansässiger Gewerbebetriebe. Daher soll am südlichen Ortseingang westlich der L61 das Planungsrecht für die Ansiedlung kleinteiliger, einheimischer Gewerbebetriebe sowie ein Mischgebiet geschaffen werden. Die erste öffentliche Auslegung des Be-bauungsplanes Nr. 161 hat in der Zeit vom 16. Januar 2024 bis zum 16. Februar 2024 stattgefunden. Aufgrund der Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Oberflächenentwässerung, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab-gegeben worden sind, ist eine Änderung des Planentwurfes erforderlich, wobei die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. weiterlesen
25.04.2024
Unsere Stadt
Bekanntmachung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Meppen (Runde 4) gemäß Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes (Runde 4), der vom Büro RP Schalltechnik erstellt wurde, zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept vorgegeben, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. weiterlesen
12.04.2024
Unsere Stadt
Faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen
Die Stadt Meppen gibt bekannt, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes von April 2024 bis voraussichtlich Dezember 2024 im gesamten Stadtgebiet faunistische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden.
Die Begehungen erfolgen durch ein beauftragtes Fachbüro. weiterlesen
05.04.2024
Unsere Stadt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gewerbeflächen im Euroindustriepark im Meppener Ortsteil Versen südlich der E 233 sind fast vollständig belegt. Eine gewerbliche Weiterentwicklung ist nur auf den im Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 des Landkreises Emsland dargestellten Vorranggebieten für industrielle Anlagen und Gewerbe nördlich der E 233 und westlich der K 225 möglich. Daher beabsichtigt die Stadt Meppen, den Euroindustriepark in nördliche Richtung zu erweitern. Mit der Aufstellung der 135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Versen – Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 770 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen“ sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. weiterlesen
29.02.2024
Unsere Stadt
Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland weiterlesen
15.06.2023
Unsere Stadt
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Bereich der östlichen Altstadt zwischen Burgstraße, Obergerichtsstraße und Markt wurde im September 1988 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Verwaltungsausschuss wurde der Bebauungsplanentwurf 1991 um eine Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Erdgeschoss erweitert.
Im Geltungsbereich sind für die Altstadt typische kleinmaßstäbliche Gebäude anzutreffen. Zur rechtssicheren Umsetzung der städtebaulichen Ziele bei aktuellen Bauvorhaben und um den kleinteiligen und teilweise historischen Gebäudebestand weiterhin flexibel und langfristig nutzen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren in diesem Quartier weiter zu führen. weiterlesen
05.01.2022
Unsere Stadt
Allgemeinverfügung
21.08.2018
Unsere Stadt
Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, in der zurzeit gültigen Fassung, räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. weiterlesen